Beratungsbedarf haben die Mandanten der Kanzlei hier überwiegend bei Fragen zu Gewährleistungsrechten, Baumängeln, der Verjährung von Ansprüchen, Zurückbehaltungsrechten und Bausicherheiten, aber auch in Fällen einer unzureichenden Aufklärung über mögliche Risiken durch den Architekten. Um Streitigkeiten zu vermeiden, werden die Anwälte der Kanzlei Dr. Schuhmann und Partner gerne schon im Vorfeld beratend tätig und helfen bei der Gestaltung von Architektenverträgen, Bauverträgen und Projektverträgen.